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BMF 29.06.2004 IV B 8 - S 1316 - 7/04, NWB 31/2004 S. 246

Einkommensteuer | zur Anwendbarkeit der Mutter-Tochter-Richtlinie auf die neuen EU-Beitrittsstaaten

Der Anhang II zu Art. 20 des Vertrags über den Beitritt zehn neuer Mitgliedstaaten zum in die EU sieht die Erweiterung des Anwendungsbereichs der Richtlinie 90/435/EWG (Mutter-Tochter-Richtlinie) auf die Beitrittsstaaten ab dem für die dort genannten Steuern und Gesellschaftsformen vor. Für Estland gilt eine Übergangsfrist. Estland darf danach abweichend von Art. 5 Abs. 1 der Richtlinie 90/435/EWG, „solange es ESt auf ausgeschüttete Gewinne erhebt, ohne nichtausgeschüttete Gewinne zu besteuern, bis spätestens diese Steuer auf die von estnischen Tochtergesellschaften an ihre in anderen Mitgliedstaaten ansässigen Muttergesellschaften ausgeschütteten Gewinne weiter erheben”. Die Bundesrepublik Deutschland hat den Beitrittsvertrag mit dem EU-Beitrittsvertragsgesetz v. (BGBl 2003 II S. 1408) ratifiziert. Eine Umsetzung im EStG wird erst i...

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