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BBK 14/2004 S. 4420

Zuordnung der auf eigene Rechnung betriebenen Börsentermingeschäfte zum betrieblichen Bereich

Bei einem Stpfl., der auch Börsentermingeschäfte auf fremde Rechnung tätigt, sind gem. rkr. auf eigene Rechnung abgeschlossene Geschäfte dem betrieblichen Bereich zuzuordnen, wenn er sämtliche Börsentermingeschäfte über eine eigene Büroorganisation abwickelt, über jahrelange Branchenerfahrung verfügt, die Geschäfte objektiv geeignet sind, das Betriebskapital zu stärken, und subjektiv die Widmung zur betrieblichen Sphäre durch eine zeitnahe betriebliche Verbuchung bereits im Rahmen der laufenden Buchführung dokumentiert wird.

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