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BBK 14/2004 S. 4419

Aktivierung eines Vertreterrechts als immaterielles Wirtschaftsgut

Mit der Übernahme eines eingeführten und regelmäßig bearbeiteten Vertreterbezirks erlangt der Handelsvertreter gem. nrkr. (BFH-Az.: X R 2/04) einen greifbaren wirtschaftlichen Vorteil in Form einer rechtlich verfestigten wirtschaftlichen Chance, Provisionseinnahmen zu erzielen, der als immaterielles WG zu aktivieren ist. Der vertragliche Verzicht auf die Auszahlung eines potenziellen Ausgleichsanspruchs nach § 89b HGB ist bei einem Handelsvertreter als Entgelt für die Gewährung eines eingeführten Vertreterbezirks anzusehen. Da das Entstehen eines Ausgleichsanspruchs von der Beendigung des Handelsvertreterverhältnisses abhängig ist, entstehen erst zu diesem Zeitpunkt zu aktivierende Anschaffungskosten für das WG „Vertreterrecht”.

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