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Finanzgericht Hamburg Urteil v. - V 266/03

Gesetze: UStG § 15 Abs. 1 Nr. 1

Umsatzsteuer: Wirtschaftlicher Zusammenhang zwischen bezogenen Bauleistungen und unternehmerischer Tätigkeit des Steuerpflichtigen

Leitsatz

Wird eine Leistung von Anbeginn an sowohl für den unternehmerischen Bereich als auch für den nichtunternehmerischen Bereich genutzt und ist die bezogene Leistung nicht - weder räumlich-real noch zeitlich - teilbar, so ist einheitlich zu entscheiden, ob ein Bezug für das Unternehmen vorliegt. Eine Zuordnung zum Unternehmen kann der Unternehmer allerdings dann nicht vornehmen, wenn der Bezug einer Leistung nach den gesamten Umständen allein für die nichtunternehmerische (private) Nutzung bestimmt ist oder wenn der vorgesehenen Verwendung für das Unternehmen nur eine so unwesentliche Bedeutung zukommt, dass der Gegenstand insgesamt als Teil des unternehmensfremden Bereichs anzusehen ist.

Fundstelle(n):
LAAAB-24225

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 30.03.2004 - V 266/03

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