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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 7 K 7225/01 EFG 2004 S. 1554

Gesetze: UStG § 4 Nr. 9aUStG § 4 Nr. 12aUStG § 4 Nr. 8fUStG § 9UStG § 15 Abs. 1 Satz 1UStG § 15 Abs. 2 Nr. 1UStG § 15 Abs. 4UStG § 15a EWG Richtlinie 77/388 Art. 17 Abs. 5 EWG Richtlinie 77/388 Art. 19

Vorsteueraufteilung nach dem Umsatzschlüssel mit § 15 Abs. 4 UStG vereinbarVorsteuerabzug bei geplanten Umsätzen mit Grundstücken

Leitsatz

1. Für vom Steuerpflichtigen hergestellte wie auch für von ihm angeschaffte Objekte ist eine Aufteilung der Vorsteuern nach dem Verhältnis der nach § 4 Nr. 12a UStG steuerfreien und der unter Verzicht auf die Steuerfreiheit nach § 9 versteuerten Vermietungsumsätze als sachgerechte Schätzung im Sinne von § 15 Abs. 4 UStG anzuerkennen.

2. Der Vorsteuerabzug bei geplanten Umsätzen mit Grundstücken setzt voraus, dass eine Option gemäß § 9 UStG im Besteuerungszeitraum des Bezugs der mit Vorsteuern behafteten Leistungen belegbar beabsichtigt und nach den objektiven Umständen möglich und zulässig war.

3. Zur Anwendbarkeit des § 15a UStG in der für 1990 geltenden Fassung auf Fälle rechtlich falscher Beurteilung der Voraussetzungen für den Vorsteuerabzug im Abzugsjahr.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 520 Nr. 9
EFG 2004 S. 1554
EFG 2004 S. 1554 Nr. 20
VAAAB-24200

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 02.03.2004 - 7 K 7225/01

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