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IWB Nr. 13 vom Seite 609 Fach 5 Bulgarien Gr. 2 Seite 30

Überblick über das bulgarische Einkommensteuergesetz

von Univ.-Prof. Dr. Heinz Kußmaul und Dipl.-Kfm. Vassil Tcherveniachki, Universität des Saarlandes

I. Einleitung

Das bulgarische Steuersystem ist in den Vorschriften mehrerer Einzelgesetze kodifiziert. Dazu gehören insbesondere das Gesetz für die Besteuerung des Einkommens von natürlichen Personen (im Folgenden: EStG-BG), das Gesetz für die Besteuerung des Körperschaftseinkommens (im Folgenden: KStG-BG), das Gesetz für die lokalen Steuern und Abgaben, das Umsatzsteuergesetz sowie das Gesetz für die Verbrauchsteuern. Für die Verabschiedung der Gesetze ist die Nationalversammlung entsprechend ihrer in Art. 84 Abs. 3 der bulgarischen Verfassung normierten steuerlichen Gesetzgebungshoheit zuständig. Die Grundlage für die Steuergesetzgebung stellen regelmäßig die vom Ministerrat der Nationalversammlung vorgelegten gesetzlichen Entwürfe dar. Darüber hinaus kann der Ministerrat, der von der Nationalversammlung gewählt wird, steuerrechtliche Konsequenzen durch Erlasse und Verwaltungsanweisungen bewirken. Die Steuerverwaltung wird vom Finanzministerium sowie von den Bezirks- und Kommunalbehörden durchgeführt. Im Rahmen der folgenden Darstellung wird ein Überblick über die geltenden Regelungen des bulgarischen Einkommensteuergesetzes gewährt.

II. Steuersubjekt

Nach den Vorschriften des Einkommensteuergesetzes richtet sich gem....

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