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BMF 25.06.2004 IV B 5 - S 6405 - 3/04, NWB 29/2004 S. 233

Versicherungsteuer | Sportinvaliditätsversicherung

Für die versicherungsteuerliche Behandlung sog. Sportinvaliditätsversicherungen gilt gem. Folgendes: Versicherungen, durch die Ansprüche auf Leistungen im Falle der Berufs- oder Erwerbsunfähigkeit begründet werden, sind nach § 4 Nr. 5 VersStG von der VersSt ausgenommen. Sinn und Zweck dieser Befreiungsvorschrift ist die versicherungsteuerliche Gleichstellung der privaten mit der gesetzlichen Vorsorge. Unter diesem Gesichtspunkt bestehen keine Bedenken, solche sog. Sportinvaliditätsversicherungen als nach § 4 Nr. 5 VersStG steuerbefreit anzusehen, soweit diese das Risiko des Sportlers abdecken, seinen Sport (unabhängig vom Grund der Sportinvalidität) dauernd oder vorübergehend nicht mehr professionell ausüben zu können (sog. Spielereigendeckungen). Dagegen fallen Versicherun...

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