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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 16 K 10365/01 EFG 2004 S. 1414

Gesetze: AO § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1

Neue Tatsachen im Sinne des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO bei der Eigenheimzulage

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen des § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO.

  2. Waren dem Finanzamt bei Erteilung des Bescheides über die Eigenheimzulage bereits alle Umstände bekannt, die es später zum Anlass genommen hat, den Bescheid nach § 173 Abs. 1 AO zu ändern, so scheidet eine Änderung aufgrund des nachträglichen Bekanntwerdens neuer Tatsachen aus.

  3. Sog. Hilfstatsachen sind allenfalls dann geeignet, eine neue Tatsache i.S.d. § 173 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 AO zu begründen, wenn sie einen sicheren Schluss auf die Haupttatsache ermöglichen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1414
EFG 2004 S. 1414 Nr. 19
RAAAB-23974

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 30.01.2003 - 16 K 10365/01

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