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FG München Urteil v. - 12 K 4579/02 EFG 2004 S. 1370

Gesetze: EStG 2000 § 23 Abs. 3 S. 8, EStG 2000 § 23 Abs. 3 S. 9, EStG 2000 § 10d Abs. 4 S. 4, EStG 2000 § 10d Abs. 4 S. 5

Gesonderte Feststellung privater Veräußerungsverluste nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids

Leitsatz

Wird erst nach Bestandskraft des Einkommensteuerbescheids, der auf der Grundlage erging, der Steuerpflichtige habe im Streitjahr einen positiven, aber unter der Freigrenze liegenden Gesamtgewinn erzielt, nachträglich geltend gemacht, es sei tatsächlich ein Verlust erzielt worden, kann ein Feststellungsbescheid, der diesen Verlust als verbleibenden Verlustabzug aus privaten Veräußerungsgeschäften des Streitjahres ausweist, nur dann ergehen, wenn der Einkommensteuerbescheid noch entsprechend geändert werden kann.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
DStRE 2005 S. 17 Nr. 1
EFG 2004 S. 1370
EFG 2004 S. 1370 Nr. 18
KÖSDI 2004 S. 14394 Nr. 11
EAAAB-23961

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FG München, Urteil v. 20.04.2004 - 12 K 4579/02

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