BMF - IV C 4 -S 2284 - 39/04I BStBl 2004 I 527

Trinkgelder als außergewöhnliche Belastung; (BStBl 2004 II S. 270)

Bezug: BStBl 1997 I S. 561

Mit (BStBl 2004 II S. 270) hat der Bundesfinanzhof seine Rechtsprechung zur Berücksichtigung von Trinkgeldern im Zusammenhang mit außergewöhnlichen Belastungen geändert. Danach gehören Trinkgelder mangels Zwangsläufigkeit nicht zu den unmittelbaren Krankheitskosten und stellen keine außergewöhnliche Belastung dar. Das ist mit Veröffentlichung dieser Entscheidung gegenstandslos geworden und wird aufgehoben.

BMF v. - IV C 4 -S 2284 - 39/04I

Auf diese Anweisung wird Bezug genommen in folgenden Verwaltungsanweisungen:



Fundstelle(n):
BStBl 2004 I Seite 527
GAAAB-23888