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BFH 05.05.2004 II R 45/01, NWB 28/2004 S. 225

Bewertung | Bedarfsbewertung eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks bei überhöhtem Erbbauzins (§ 148 Abs. 1 BewG; § 12 Abs. 3 ErbStG)

Das lässt sich wie folgt zusammenfassen: (1) Die Tatsache, dass § 12 Abs. 3 ErbStG i. d. F. des JStG 1997 und die dort in Bezug genommenen Vorschriften des BewG für die Bewertung von Grundbesitz für die ErbSt ab Januar 1996 (für die GrESt ab Januar 1997) erst im Dezember 1996 in Kraft getreten, aber bereits auf Erwerbe anzuwenden sind, für die die ErbSt nach dem entstanden ist, ist verfassungsrechtlich nicht zu beanstanden. (2) Weist der Erwerber eines erbbaurechtsbelasteten Grundstücks nach, dass dessen gem. § 148 Abs. 1 Satz 1 BewG ermittelter Wert mehr als das Dreifache seines gemeinen Werts im unbebauten Zustand ausmacht, und hat er beim Heimfall des Erbbaurechts eine angemessene Entschädigung für die Gebäude zu zahlen, ist der Grundstückswert im Wege verfassungskonformer Auslegung entsprechend...BStBl 2002 I S. 1381BStBl 2002 II S. 844

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