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NWB Nr. 28 vom Seite 2189 Fach 6 Seite 4505

Anteiliger Abzug von Werbungskosten für einen privat angeschafften PC

von Richter am BFH Walter Greite, Starnberg

I. Sachverhalt

Der Kläger ist Technischer Angestellter bei einem Telekommunikationsunternehmen. In der zweiten Hälfte des Streitjahres erwarb er einen PC für 1 798 DM, einen Scanner für 169 DM, einen Drucker für 328 DM und weiteres Computerzubehör (Maus, Verbindungskabel etc.) für 179 DM. Mit der Einkommensteuererklärung 1997 machte er die Aufwendungen für den PC anteilig, ausgehend von einer dreijährigen Nutzungsdauer, in Höhe von 599 DM als Werbungskosten geltend; die Aufwendungen für den Scanner, den Drucker und das weitere Zubehör setzte er in voller Höhe an. Weiterhin trug er vor, er habe den PC zwischen 10 und 20 Stunden pro Monat beruflich und daneben privat nur für Schreibarbeiten genutzt. Er legte eine Bescheinigung seines Arbeitgebers vor, in der es u. a. heißt: Der PC werde „in großem Maße für berufliche Zwecke und zur Arbeitsvorbereitung” genutzt. Mit der Begründung, der Computer sei nicht so gut wie ausschließlich beruflich genutzt worden, versagte das FA jedoch den Werbungskostenabzug.

Die Klage war teilweise erfolgreich. Das FG Rheinland-Pfalz entschied mit Urt. v. - 5 K 1249/00 (EFG 2001 S. 1595), dass von den Aufwendungen für den PC samt Zubehö... /

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