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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 6 K 1295/02 EFG 2004 S. 1117

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 Nr. 1, EStG § 16 Abs. 4, EStG § 34 Abs. 2 Nr. 1, HGB § 89b Abs. 1, HGB § 89b Abs. 3 Nr. 3

Qualifizierung von Zahlungen, die im Zusammenhang mit der Übertragung einer Handelsagentur vom Nachfolger an den Vorgänger geleistet werden.

Leitsatz

Ob es sich bei Zahlungen, die für die Übertragung einer Handelsagentur vom Nachfolger an den Vorgänger getätigt werden, um Zahlungen gemäß § 89 b Abs. 1 HGB oder um Veräußerungserlös handelt, ist bei nicht eindeutiger Vertragsgestaltung durch Auslegung zu ermitteln.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1117
EFG 2004 S. 1117 Nr. 15
DAAAB-23675

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 11.03.2004 - 6 K 1295/02

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