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BGH 24.03.2004 VIII ZR 133/03, NWB 27/2004 S. 221

Mietrecht | falsche Angabe der Wohnfläche im Mietvertrag

Ist in einem Mietvertrag die Wohnfläche mit einer bestimmten „Ca.-Wohnfläche” ausgewiesen, liegt ein Mangel der Mietsache vor, wenn dieser Wert um mehr als 10 % unterschritten wird. Eine darüber hinausgehende Maßtoleranz ist im Interesse der Rechtssicherheit nicht anzunehmen ().

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