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AG Göttingen 19.03.2004 74 IK 74/02, NWB 27/2004 S. 221

Insolvenzrecht | Berücksichtigung von Steuererstattungsansprüchen im Insolvenzverfahren

Steuererstattungsansprüche fallen nicht unter den Begriff des Arbeitseinkommens und werden von der Abtretungserklärung des Schuldners nach § 287 Abs. 2 InsO nicht erfasst mit der Folge, dass sie in der Wohlverhaltensperiode ihm und nicht dem Treuhänder zustehen. Die Entscheidung, ob dem Finanzamt damit in der Wohlverhaltensperiode eine Aufrechnungsmöglichkeit gegen Steuererstattungsansprüche zusteht, wird hierdurch nach dem (ZInsO 2004, 457) aber nicht präjudiziert.

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