Kapitalgesellschaftsanteile als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II
Leitsatz
Die Qualifikation von Kapitalgesellschaftsanteilen als notwendiges Sonderbetriebsvermögen II eines Mitunternehmers kann sich
auch aus der Gesamtheit der engen persönlichen, organisatorischen und geschäftlichen Beziehungen zwischen der Personengesellschaft
und der Kapitalgesellschaft ergeben.
Diese Voraussetzungen liegen dann vor, wenn beide Unternehmen nach einer einheitlichen Gesamtkonzeption geführt werden und
der Mitunternehmer im Interesse der Personengesellschaft auf die Kapitalgesellschaft Einfluß nimmt und damit seine Beteiligung
an der GmbH der Beteiligung an der Personengesellschaft unterordnet.
Fundstelle(n): DStRE 2005 S. 5 Nr. 1 EFG 2004 S. 1372 EFG 2004 S. 1372 Nr. 18 DAAAB-23315
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