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FG Köln Urteil v. - 13 K 455/03 EFG 2004 S. 1392

Gesetze: EStG § 4 Abs 1, EStG § 4 Abs 1 S 5, EStG § 4 Abs 4, EStG § 6, EStG § 6 Abs 1, EStG § 6 Abs 1 Nr 1, KStG § 8, KStG § 8 Abs 1, KStG § 8 Abs 3, KStG § 8 Abs 3 S 2, EStG § 4

Betriebsausgaben:

Kostenzuschüsse einer Sparkasse an eine Wirtschaftsförderungsgesellschaft sind Betriebsausgaben

Leitsatz

Beteiligt sich eine Zweckverbandssparkasse an einer Wirtschaftsförderungsgesellschaft und verpflichtet sich zur anteiligen Kostenübernahme, so sind diese Kostenzuschüsse als Betriebsausgaben - im Rahmen einer Teilwertabschreibung - abzugsfähig, wenn diese Beteiligung vorrangig aus eigenbetrieblichem Interesse erfolgt ist.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1392
EFG 2004 S. 1392 Nr. 18
GAAAB-23285

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FG Köln, Urteil v. 24.03.2004 - 13 K 455/03

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