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FG Düsseldorf 03.11.2003 7 K 6498/99, IWB 12/2004 S. 858

Einkommensteuer | keine § 15a EStG relevante Außenhaftung durch Eintragung der Hafteinlage im ausländischen Firmenregister

(1) Das Verlustausgleichsverbot bei Entstehung eines negativen Kapitalkontos des Kommanditisten gilt auch, wenn der Kommanditanteil von einer Personengesellschaft gehalten wird (sog. doppelstöckige Personengesellschaft). (2) Die Eintragung einer Erhöhung der Hafteinlage des Kommanditisten im ausländischen Firmenregister begründet keine den Verlustausgleich ermöglichende überschießende Außenhaftung. (3) Gesellschaftereinlagen bei der Obergesellschaft sind wegen des grundsätzlich zweistufigen Feststellungsverfahrens bei doppelstöckigen Personengesellschaften für die Ermittlung des Verlustausgleichs- bzw. Verrechnungsvolumens nach dem Stand des Kapitalkontos bei der Untergesellschaft ohne Bedeutung (). • Hinweis: Die Kli...

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