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IWB Nr. 12 vom Seite 585 Fach 5 Schweiz Gr. 2 Seite 556

Die neue Amtshilfeklausel im DBA Schweiz-Deutschland

von Daniel Holenstein, Rechtsanwalt und eidg. dipl. Steuerexperte, Umbricht Rechtsanwälte, Zürich

Mit ihrer Zustimmung zum Bankgeheimnisbericht des Fiskalkomitees der OECD hat die Schweiz ein neues Kapitel in ihrer Amtshilfepolitik in Fiskalsachen aufgeschlagen. Sie folgt nun der Empfehlung, den Steuerbehörden bei vorsätzlich begangenen kriminellen Steuerwiderhandlungen den Zugang zu Bankinformationen zum Zweck des Informationsaustauschs zu ermöglichen (OECD-Report, Improving Access to Bank Information for Tax Purposes, OECD Fiscal Affairs Comitee, April 2000, Tz. 21 lit. c) Das revidierte DBA mit Deutschland ist – abgesehen vom bereits viel früher abgeschlossenen DBA mit den USA – das erste Abkommen, in welchem die Schweiz diese Empfehlung umsetzt.

Im Bereich der internationalen Rechtshilfe gewährt die Schweiz ausländischen Staaten gestützt auf das IRSG schon seit dem beim Vorliegen von Abgabebetrug die sog. kleine Rechtshilfe. Diese umfasst unter anderem die Herausgabe von Schriftstücken, Hausdurchsuchungen und Beschlagnahme, nicht jedoch die Auslieferung, die stellvertretende Strafverfolgung oder die Vollstreckung ausländischer Strafentscheide.

Während die deutschen Strafverfolgungsbehörden beim Vorliegen eines Abgabebetrugs schon seit gut 20 Jahren auf Unterstützung der Schw...

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