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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 2 K 1434/02 EFG 2004 S. 1277

Gesetze: AO 1977 § 160AO 1977 § 41 Abs. 2EStG § 4 Abs. 4AO 1977 § 30a Abs. 5 S. 1AO 1977 § 154 Abs. 2AO 1977 § 93DBA BEL Art. 26 DBA BEL Art. 27

Kein Scheingeschäft bei unzweifelhafter Leistungserbringung

Unverhältnismäßigkeit eines Benennungsverlangens bei Vorlage aller nötigen Informationen zur Ermittlung des Zahlungsempfängers

Leitsatz

1. Bei der Beauftragung einer belgischen Firma mit der Erstellung eines Rohbaus lässt sich nicht allein wegen fehlender Bautagebücher bzw. Aufzeichnungen über die verwendeten Materialien auf ein Scheingeschäft schließen, wenn keine andere Firma ein Entgelt für die Errichtung des fertig gestellten Rohbaus erhalten hat.

2. Das Verlangen nach der Benennung eines Zahlungsempfängers ist unverhältnismäßig, wenn das FA diesen durch die Ermittlung des Inhabers des Kontos, zu dessen Gunsten die Zahlungen geleistet wurden, im Rahmen eines Auskunftsersuchens an die Bank ohne Weiteres ermitteln kann.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1277
EFG 2004 S. 1277 Nr. 17
KÖSDI 2004 S. 14352 Nr. 10
EAAAB-23063

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 21.04.2004 - 2 K 1434/02

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