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FG Bremen Urteil v. - 1 K 388/02 (3) EFG 2004 S. 1298

Gesetze: EStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 2, EStG § 4 Abs. 4, EStG § 4 Abs. 1, EStG § 5 Abs. 1

Zuordnung einer Bürgschaftsverbindlichkeit zum notwendigen bzw. gewillkürten Sonderbetriebsvermögen

Leitsatz

1. Zahlungen aus der Inanspruchnahme einer vom Kommanditisten zugunsten einer GmbH eingegangenen Bürgschaft mindern den festzustellenden Gewinn der KG nicht als Sonderbetriebsausgabe, wenn der Kommanditist weder unmittelbar noch mittelbar an der GmbH beteiligt ist, da die 51 %-ige Beteiligung der KG an der GmbH dem notwendigen Betriebsvermögen zuzurechnen ist und es an dem für die Annahme notwendigen Sonderbetriebsvermögens II nötigen unmittelbaren wirtschaftlichen Zusammenhang mit Wirtschaftsgütern des aktiven Sonderbetriebsvermögens oder mit Verbindlichkeiten der KG fehlt.

2. Allein enge wirtschaftliche Verbindungen zwischen der KG und der GmbH reichen für die Zuweisung der Bürgschaftsverbindlichkeit zum Sonderbetriebsvermögen nicht aus.

3. Die Zuordnung zum gewillkürten Sonderbetriebsvermögen setzt einen zeitnahen, eindeutigen, nach außen manifestierten Widmungsakt voraus.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1298
JAAAB-23057

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Nutzungsdauer:
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FG Bremen, Urteil v. 18.03.2004 - 1 K 388/02 (3)

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