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BMF 24.05.2004 IV A 5 - S 2290 - 20/04, NWB 25/2004 S. 200

Lohnsteuer | Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen

Scheidet ein AN auf Veranlassung des ArbG vorzeitig aus einem Dienstverhältnis aus, so können ihm folgende Leistungen des ArbG zufließen, die wegen ihrer unterschiedlichen stl. Auswirkung gegeneinander abzugrenzen sind: normal zu besteuernder Arbeitslohn nach § 19 EStG, ggf. i. V. mit § 24 Nr. 2 EStG; steuerfreie Abfindungen nach § 3 Nr. 9 EStG; steuerbegünstigte Entschädigungen nach § 24 Nr. 1 i. V. mit § 34 Abs. 1 und 2 EStG; steuerbegünstigte Leistungen für eine mehrjährige Tätigkeit i. S. des § 34 EStG. Auch die Modifizierung betrieblicher Renten kann Gegenstand von Auflösungsvereinbarungen sein. Mit Schr. v. - IV A 5 - S 2290 - 20/04 nimmt das BMF zu Zweifelsfragen im Zusammenhang mit der ertragsteuerlichen Behandlung von Entlassungsentschädigungen Stellung. Wir werden hierzu in Kürze in den NWB berichten.

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