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Rechnungserteilung und Vorsteuerabzug aus Rechnungen ab 2004
Die sog. EU-Rechnungsrichtlinie v. (Richtlinie 2001/115/EG des Rates v. , ABl EG 2002 Nr. L 15 S. 24) hatte zum Ziel, die bislang sehr unterschiedlichen Regelungen der einzelnen EU-Mitgliedstaaten zur umsatzsteuerlichen Rechnungserteilung und zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen zu vereinheitlichen. Die EU-Mitgliedstaaten waren verpflichtet, diese EU-Richtlinie spätestens zum in nationales Recht umzusetzen. Dieser Verpflichtung ist die Bundesrepublik Deutschland inzwischen nachgekommen. Durch Art. 5 Nr. 15 bis 19 sowie Art. 6 S. 1900 Nr. 2 bis 5 des StÄndG 2003 v. (BGBl 2003 I S. 2645) sind die Vorschriften des UStG und der UStDV zur Rechnungserteilung und zum Vorsteuerabzug aus Rechnungen an die Vorgaben der sog. EU-Rechnungsrichtlinie angepasst worden. An die Stelle der bisherigen §§ 14 und 14a UStG a. F. sind die §§ 14, 14a, 14b und 14c UStG i. d. F. des StÄndG 2003 (nachfolgend als UStG 2004 bezeichnet) getreten. Die zu § 14 UStG ergangenen Durchführungsbestimmungen der §§ 31 bis 34 UStDV sind ebenfalls völlig neu gefasst worden (nachfolgend als UStDV 2004 bezeichnet). Der Gesetzgeber hat es also nicht bei einer punktuellen Anpassung der Rechnungserteilungsvorschriften des UStG bzw. der UStDV be...