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Lohnsteuer; | Verpflegungsmehraufwand bei Teilnahme an Gemeinschaftsverpflegung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 EStG)
Führt ein Lehrer im Rahmen des Austauschprogramms ,,German-American-Partnership-Program'' eine Auslandsreise durch und wird ihm ganz oder teilweise eine unentgeltliche Gemeinschaftsverpflegung angeboten, so stehen ihm nach dem i. d. R. nur 25 v. H. der in den LStR genannten Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwand zu. Behauptet der Stpfl., an der Gemeinschaftsverpflegung nicht teilgenommen, sondern sich selbst verpflegt zu haben, so hat er ein Wahlrecht, entweder den gekürzten Pauschbetrag geltend zu machen oder seinen Mehraufwand im einzelnen nachzuweisen.