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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 7 K 2917/02 E EFG 2004 S. 1175

Gesetze: UmwStG § 21 Abs. 1, UmwStG § 21 Abs. 2

Widerruflichkeit des Antrags auf Entstrickung einbringungsgeborener Anteile

Leitsatz

Der Antrag auf Entstrickung einbringungsgeborener Anteile kann nach dem maßgeblichen Gesetzeswortlaut bis zur Bestandskraft des den Veräußerungsgewinn ausweisenden Einkommensteuerbescheides zurückgenommen werden.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1088 Nr. 18
EFG 2004 S. 1175
EFG 2004 S. 1175 Nr. 15
RAAAB-22804

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 11.02.2004 - 7 K 2917/02 E

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