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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8171/00 EFG 2004 S. 1712

Gesetze: KStG § 8 Abs. 3 Satz 2

Zuwendung eines Vermögensvorteils an eine dem Gesellschafter nahestehende Person als verdeckte Gewinnausschüttung

Leitsatz

Der Annahme einer verdeckten Gewinnausschüttung steht nicht entgegen, dass eine Vermögensminderung bei der Kapitalgesellschaft zu einer Vermögensmehrung bei einer dem Gesellschafter nahestehenden Personengesellschaft führt. Dabei ist es ohne Bedeutung, wenn an der durch die Kapitalgesellschaft begünstigten Gesellschaft noch andere Personen beteiligt sind, die nicht Gesellschafter der leistenden Kapitalgesellschaft sind.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1712
EFG 2004 S. 1712 Nr. 22
IAAAB-22791

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 15.03.2004 - 8 K 8171/00

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