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Finanzgericht Berlin Urteil v. - 8 K 8549/02 EFG 2004 S. 1291

Gesetze: EStG § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b

Archivraum fällt unter die Abzugsbeschränkung für ein häusliches Arbeitszimmer

Leitsatz

Lagerräume sind zwar keine "Büroräume" im Sinne des § 4 Abs. 5 Satz 1 Nr. 6b EStG und damit grundsätzlich ihrem Charakter nach keine Arbeitszimmer. Etwas anderes gilt aber dann, wenn ein separater Archivraum, der ausschließlich zu Lagerzwecken verwendet wird, Teilfunktionen eines Arbeitszimmers zu erfüllen hat. In diesen Fällen liegt nur ein einziges, sich über mehrere Räume erstreckendes Arbeitszimmer vor.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1291
EFG 2004 S. 1291 Nr. 17
HAAAB-22787

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Finanzgericht Berlin, Urteil v. 29.03.2004 - 8 K 8549/02

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