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IWB 11/2004 S. 856

Serbien und Montenegro – Kosovo | Einführung der Zollhoheit

Vom Leiter der Unmik, Holker, ist für den Kosovo ein eigenes Zollgesetz verkündet worden, das am in Kraft getreten ist (siehe serbische Zeitung Vesti, 61102, Bad Vilbel, v. , S. 4). Ab diesem Datum ist das Zollgesetz der früheren BR Jugoslawien inklusive des Zolltarifsystems von 1992 ungültig. Die EU betrachtet den Kosovo damit als selbständiges Zollgebiet. Obwohl die serbische Regierung das Zollgesetz als einen rechtlich unzulässigen Schritt zur Unabhängigkeit des Kosovo bezeichnete, betont der Zolldienst der Unmik seine Übereinstimmung mit der Resolution 1244 des UNO-Sicherheitsrates. De facto ändert sich im Grenzverkehr zwischen dem Kosovo sowie Serbien und Montenegro hinsichtlich des Warenflusses nicht viel. Bessere Kontrollen greifen in jedem Fall in Bezug auf ...

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