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Hessisches Finanzgericht Beschluss v. - 4 V 4114/03 EFG 2004 S. 1005

Gesetze: EStG § 5 Abs. 1 Satz 1, HGB § 249 Abs. 1 Satz 1, GmbHG § 34 Abs. 1

Rückstellungen bei Einziehung von Geschäftsanteilen.

Leitsatz

Bei der Einziehung von Geschäftsanteilen des ausscheidenden Gesellschafters stellt die Abfindungszahlung eine Rückführung von Stammkapital bzw. erwirtschaftetem Vermögen der Kapitalgesellschaft dar, die das Jahresergebnis nicht mindern darf.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DB 2005 S. 13 Nr. 34
EFG 2004 S. 1005
EFG 2004 S. 1005 Nr. 13
OAAAB-22416

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Hessisches Finanzgericht, Beschluss v. 21.01.2004 - 4 V 4114/03

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