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FG Niedersachsen 21.04.2004 Az. 4 K 317/91, NWB 23/2004 S. 182

Gewerbesteuer | Gewerbesteuer und die sog. Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG verfassungswidrig

Der 4. Senat des das BVerfG angerufen, weil er sowohl die GewSt als auch die sog. Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG für verfassungswidrig hält. Der GewSt unterliegen nur gewerblich tätige Unternehmen, nicht aber die freien Berufe und die übrigen selbständig Tätigen. Die Richter des 4. Senats sehen hierin eine verfassungsrechtlich nicht zu rechtfertigende Ungleichbehandlung und damit einen Verstoß gegen den allgemeinen Gleichheitssatz (Art. 3 Abs. 1 GG). Im selben Beschluss kommt der 4. Senat zu dem Ergebnis, dass auch die sog. Abfärberegelung in § 15 Abs. 3 Nr. 1 EStG gegen Art. 3 Abs. 1 GG verstößt. Danach werden die gesamten Einkünfte einer PersGes – also z. B. OHG, KG oder GbR – in gewerbliche Einkünfte umqualifiziert, wenn die Gesellschaft zumindest teilweise (geringfügig) gewerblich täti...

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