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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 8 K 460/98 EFG 2004 S. 1107

Gesetze: BewG § 86, GG Art. 3 Abs. 1, GG Art. 20 Abs. 3

Keine Berücksichtigung des Zunehmens des Alters eines Gebäudes während des Hauptfeststellungszeitraums bei Ermittlung des Gebäudewerts im Sachwertverfahren

Einheitsbewertung auf den

Leitsatz

1. Die Nichtberücksichtigung einer altersbedingten Wertminderung gemäß § 86 BewG bei der Bewertung eines nach dem Hauptfeststellungszeitpunkt hergestellten Einfamilienhauses im Sachwertverfahren zum ist verfassungsgemäß.

2. Durch den Wegfall der Vermögensteuer ab dem Veranlagungszeitraum 1997 und die Ersetzung der Einheitswerte durch gegenwartsnähere Grundstückswerte seit 1996 bei der Erbschaft- und Schenkungsteuer haben die Einheitswerte des Grundbesitzes auf den nur noch für die Grundsteuer und andere Abgaben etwa im landwirtschaftlichen Bereich Bedeutung. Im Hinblick auf diese Rechtsentwicklung wäre es unverhältnismäßig und nicht zwingend nach Art. 3 und 20 Abs. 3 GG geboten, auf den eine – nur rückwirkend denkbare– Hauptfeststellung von Verfassungs wegen zu verlangen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1107
EFG 2004 S. 1107 Nr. 15
CAAAB-22190

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 11.03.2004 - 8 K 460/98

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