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IWB 10/2004 S. 852

Slowakei | Erhöhung der Verwaltungsgebühren

Mit Wirkung ab sind teilweise erhebliche Verwaltungsgebührenerhöhungen in Kraft getreten (siehe GBl. der Slowakischen Republik Nr. 238/2003). Beispielsweise betragen die Gebühren für die Genehmigung eines zeitweiligen Aufenthalts für Ausländer zum Zweck einer Unternehmertätigkeit und Beschäftigung 5 000 Sk, einer Saisonbeschäftigung 1 000 Sk, eines Studiums 3 000 Sk und der Familienzusammenführung 4 000 Sk. Für die Ausstellung einer Baugenehmigung für Objekte mit einem Wertvolumen über 100 Mio Sk fallen Gebühren von 30 000 Sk an. Die Gebühreneinnahmen des Staatshaushalts sind für 2004 i. H. von 8,2 Mrd. Sk veranschlagt. Das entspricht etwa 3,5 % seiner Gesamteinnahmen.

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