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IWB Nr. 10 vom Seite 471 Fach 11 Europäische -Gemeinschaften Gr. 2 Seite 637

Körperschaftsteuerpflichtige Personengesellschaften in der EU – eine attraktive Alternative zur Kapitalgesellschaft nach der Änderung der Mutter-Tochter-Richtlinie?

von Dr. Andreas Lühn, Hamburg

I. Einleitung

Durch die Richtlinie 2003/123/EG des Rates vom (ABl EG Nr. L 7 v. , S. 41 ff.) wird der Anwendungsbereich der Mutter-Tochter-Richtlinie 90/435/EWG (ABl EG Nr. L 225 v. , S. 6 ff., ber. ABl EG Nr. L 266, S. 20) erweitert. Die Mindestbeteiligungsquote, ab der eine Mutter-Tochter-Beziehung besteht, wird von 25 % auf 20 % gesenkt. Ab 2007 gilt eine Mindestbeteiligungsquote von 15 %, ab 2009 von nur noch 10 % (Art. 3 Abs. 1 Mutter-Tochter-Richtlinie; im Kommissionsentwurf zur Richtlinienänderung war eine sofortige Senkung auf 10 % vorgesehen; vgl. KOM(2003) 462 endg., BR-Drucks. 593/03 v. ). Außerdem ist der Katalog der Rechtsformen, für die die Richtlinie gilt, erheblich erweitert worden. Der Anhang der Richtlinie umfasst nun nicht mehr nur Kapitalgesellschaften, sondern auch andere Rechtsformen, die in ihrem Gründungsstaat der Körperschaftsteuer unterliegen. Die EU-Staaten müssen die Änderungen bis zum in nationales Recht umsetzen.

Zu den Rechtsformen, die der Körperschaftsteuer unterliegen und somit neu unter die Mutter-Tochter-Richtlinie fallen, gehören in einer Reihe von EU-Staaten auch Personengesellschaften. Das Gesellschaftsrecht aller EU-Staaten kennt Rechtsformen, deren rechtlicher Aufbau dem der deutschen ...

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