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IWB Nr. 10 vom Seite 457 Fach 5 Spanien Gr. 3 Seite 146

Managerhaftung in Auslandsgesellschaften in Spanien

von Dr. Marcus Felsner, Rechtsanwalt, Partner bei Rödl & Partner, Nürnberg

International operierende mittelständische Unternehmen ebenso wie multinationale Konzerne neigen dazu, Führungskräfte regelmäßig auch als Mitglieder von Leitungsgremien von Konzernunternehmen in anderen Ländern einzusetzen. Zu dieser Lösung wird nicht immer deshalb gegriffen, weil der jeweilige Mitarbeiter tatsächlich den Auftrag erhalten soll, vor Ort Leitungsfunktionen wahrzunehmen. Vielmehr ist in nicht wenigen Fällen Auslöser auch die Verlegenheit, keinen lokalen Mitarbeiter für das Amt begeistern zu können oder für entsprechend vertrauenswürdig zu halten. In nicht wenigen Fällen übernehmen Führungskräfte so Leitungsfunktionen im Ausland, ohne tatsächlich vor Ort Kontrolle ausüben zu können; ihre Tätigkeit ändert sich weder inhaltlich noch räumlich.

Mit diesem Verfahren sind aber in den Rechtsordnungen praktisch aller wichtigen Industrienationen persönliche Haftungsrisiken verbunden, denen sich nur wenige bewusst sind. In diesem Teil wird ein Überblick zur Rechtslage in Spanien gegeben.

I. Wer haftet wofür?

Für die spanische Aktiengesellschaft (Sociedad Anónima, SA) und die GmbH (Sociedad de Responsabilidad Limitada - S.L.) gilt, wie auch beispielsweise in Italien, grundsätzlich ...

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