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FG Köln Urteil v. - 13 K 5497/00 EFG 2004 S. 1158

Gesetze: KStG § 5 Abs 1, KStG § 5 Abs 1 Nr 18, GewStG § 3, GewStG § 3 Nr 25, AO § 65, AO § 65 Nr 3, AO § 14, KStG § 5

Körperschaften:

Keine Körperschaftsteuerbefreiung einer Public-Leasing betreibenden Wirtschaftsförderungsgesellschaft

Leitsatz

1) Wirtschaftliche Betätigungen stellen dann keine "auf Förderung der Wirtschaft beschränkten Tätigkeiten" i.S. des § 5 Abs. 1 Nr. 18 KStG mehr dar, wenn die Wirtschaftsförderungsgesellschaft dadurch über das zur Aufgabenerfüllung erforderliche Maß wirtschaftlich tätig wird und in Konkurrenz zu Gewerbetreibenden tritt.

2) Beinhaltet die Betätigung der Wirtschaftsförderungsgesellschaft neben für die Steuerbefreiung unschädlichen Leistungen schwerpunktmäßig das sog. Public-Leasing, so führt dies insgesamt zur Versagung der Steuerbefreiung.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1158
EFG 2004 S. 1158 Nr. 15
KAAAB-22131

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FG Köln, Urteil v. 24.03.2004 - 13 K 5497/00

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