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BMF 11.05.2004 IV D 4 -O 2258 - 5/04, NWB 22/2004 S. 172

Umsatzsteuer | abweichende Vordrucke im Umsatzsteuer-Voranmeldungs- und Lohnsteuer-Anmeldungsverfahren

Im Hinblick darauf, dass für Anmeldungs- und Voranmeldungszeiträume, die nach dem enden, die Verpflichtung besteht, USt-Voranmeldungen und LSt-Anmeldungen nach amtlich vorgeschriebenem Vordruck auf elektronischem Weg nach Maßgabe der Steuerdaten-Übermittlungsverordnung (StDÜV) zu übermitteln (§ 18 Abs. 1 Satz 1 UStG i. V. mit § 27 Abs. 9 UStG, § 41a Abs. 1 Satz 2 EStG i. V. mit § 52 Abs. 52b EStG), sollte zunächst geprüft werden, ob die Daten der Steueranmeldungen (einschließlich der Daten für den Antrag auf Dauerfristverlängerung/die Anmeldung der Sondervorauszahlung) elektronisch übermittelt werden können. Zur Erleichterung und Vereinfachung des Besteuerungsverfahrens kann auf Antrag zugelassen werden, dass (1) die USt-Voranmeldung (§ 18 Abs. 1 UStG; Vordruckmuster USt 1 A), einschließlich – bis Besteuerungszeitraum 2001 – der Anmeldungen der USt im Abzugsverfahren (§ 18 Abs. 8 UStG i. V. mit § 54 UStDV i. d. F....

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