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OFD Koblenz 23.12.2003 S 2139S 2139 a A, NWB 22/2004 S. 168

Einkommensteuer | Identität des veräußerten und des angeschafften/hergestellten Wirtschaftsguts (§ 6b EStG)

Mit der Änderung des § 6b Abs. 4 Satz 1 Nr. 3, Abs. 10 EStG durch das UntStFG gilt für Veräußerungen (= entgeltliche Übertragung des wirtschaftlichen Eigentums) nach dem wieder die bereits vor 1999 geltende gesellschafterbezogene Betrachtungsweise. Fraglich war, ob im Rahmen des § 6b EStG bei gesellschafterbezogener Betrachtungsweise stille Reserven aus der Veräußerung bestimmter WG nur auf bestimmte andere angeschaffte oder hergestellte WG übertragen werden können oder ob das veräußerte WG und das angeschaffte/hergestellte WG, auf das die stillen Reserven übertragen werden sollen, identisch sein kann. Es bestanden Zweifel daran, ob die in § 6 Abs. 5 EStG aufgestellten Grundsätze zur unentgeltlichen Übertragung von WG auf die entgeltlichen Übertragungsvorgänge i. S. des § 6b EStG übertragen werden können, insbes., ob von § 6b Abs. 5 EStG au...

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