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FG des Saarlandes Urteil v. - 1 K 95/02 EFG 2004 S. 1217

Gesetze: EStG 1997 § 33 Abs. 1, EStG 1997 § 33 Abs. 2

Kosten eines gegen die frühere Ehefrau geführten Zivilprozesses wegen Unterhaltsabänderung als außergewöhnliche Belastung

Einkommensteuer 1999

Leitsatz

1. Kosten eines Zivilprozesses können ausnahmsweise als außergewöhnliche Belastung abzugsfähig sein, wenn die Klageerhebung für den Steuerpflichtigen von existenzieller Bedeutung und damit zwangsläufig war.

2. An der Zwangsläufigkeit fehlt es, wenn der Steuerpflichtige eine gegen seine geschiedene Ehefrau gerichtete Klage auf Unterhaltsabänderung auf eine Verbesserung der Einkommenssituation der Unterhaltsempfängerin stützt.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1217
EFG 2004 S. 1217 Nr. 16
FAAAB-21956

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FG des Saarlandes, Urteil v. 17.03.2004 - 1 K 95/02

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