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Sächsisches FG Beschluss v. - 3 V 211/02

Gesetze: UStG § 14 Abs. 2UStG § 15 Abs. 1 S. 1 Nr. 1 EWGRL 388/77 Art. 21 Nr. 1 Buchst. C AO 1977§ 30 Abs. 4 Nr. 1 AO 1977§ 30 Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a UStG § 1 Abs. 1a

Berichtigungfähigkeit einer zu Unrecht Umsatzsteuer ausweisenden Rechnung

Antrag auf Aussetzung der Vollziehung (Umsatzsteuer 1998)

Leitsatz

Weist ein Unternehmer im Rahmen einer nicht steuerbaren Geschäftsveräußerung im Ganzen zu Unrecht Umsatzsteuer aus, kann er die Rechnung mit der Folge, dass er die ausgewiesene Umsatzsteuer nicht schuldet, nur berichtigen, wenn zum Zeitpunkt der Rechnungsberichtigung die ungerechtfertigt hohe Vorsteuer aus der unzutreffenden Rechnung noch nicht durch das FA ausbezahlt wurde. Das Steuergeheimnis steht der insoweit erforderlichen Mitteilung der Steuerverhältnisse des Rechnungsempfängers nicht entgegen.

Fundstelle(n):
XAAAB-21937

Preis:
€5,00
Nutzungsdauer:
30 Tage
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Sächsisches FG, Beschluss v. 25.07.2002 - 3 V 211/02

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