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BFH 27.11.1992 IV B 129/91

Einkommensteuer; | Urheberrecht eines Freiberuflers als Betriebsvermögen bei den Erben (§§ 4, 21, 16 EStG)

In einem Verfahren über eine Nichtzulassungsbeschwerde stellt der fest, daß ein Urheberrecht, das zum BV eines Freiberuflers gehört, auch bei den Erben BV bleibt, wenn der Betrieb durch den Tod des Freiberuflers nicht aufgegeben wird. Allerdings bilde die zeitlich begrenzte Überlassung von Rechten (künstlerische und gewerbliche Urheberrechte) durch den Erben des Urhebers den Hauptanwendungsfall des § 21 Abs. 1 Nr. 3 EStG, wenn das Urheberrecht wegen Entnahme anläßlich der Betriebsaufgabe zum Privatvermögen des Erben gehöre.

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