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NWB 21/2004 S. 166

Krankenversicherung | Änderung der Arzneimittel-Richtlinie – Aussetzung der Beschlussfassung zur Akupunktur

Der Gemeinsame Bundesausschuss hat eine Änderung der Richtlinien über die Verordnung von Arzneimitteln in der vertragsärztlichen Versorgung v. im BAnz Nr. 74 v. S. 8393 bekannt gemacht, die am in Kraft getreten ist. Dadurch wird in die Richtlinien ein neuer Abschnitt „F. Gesetzliche Verordnungsausschlüsse bei der Arzneimittelversorgung und zugelassene Ausnahmen„ eingefügt. Eine Verordnung dieser Arzneimittel ist nach § 34 Abs. 1 Satz 2 SGB V ausnahmsweise zulässig, wenn die Arzneimittel bei der Behandlung schwerwiegender Erkrankungen als Therapiestandard gelten. Im Anschluss daran sind die schwerwiegenden Erkrankungen und Standardtherapeutika aufgeführt. Mit Beschl. vom gleichen Tag (BAnz Nr. 75 v. S. 8561) hat der Bundesausschuss die Beschlussfassung für die Anwendung der Körperakupunktur mit Nadeln ohne ele...

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