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OFD München 05.03.2004 S 2205 - 1/2 St 41, NWB 21/2004 S. 159

Einkommensteuer | steuerliche Behandlung der Mittel des "Dritten Förderungswegs"

Nach dem grundlegenden , das mit der Veröffentlichung im BStBl 2004 II S. 14 für die Verwaltung bindend ist, sind Zuschüsse oder nicht rückzahlbare Darlehen, die ein Bauherr zur Förderung von Mietwohnraum im Rahmen des sog. 3. Förderungswegs für Belegungs- und Mietpreisbindungen erhält, als Einnahmen aus VuV im Kj des Zuflusses zu versteuern. Die bisher anders lautende Verwaltungsanweisung, wonach die Fördermittel im Bereich der Einkünfte aus VuV bis einschl. des Förderjahrs 1996 als Kürzung der Gebäude-Anschaffungskosten bzw. -Herstellungskosten und damit der AfA-Bemessungsgrundlage zu behandeln sind, ist nicht mehr anzuwenden. Im Hinblick auf im Einzelfall eventuelle verfahrensrechtliche Änderungsmöglichkeiten (§ 174 Abs. 4 AO) hinsichtlich ESt-Bescheiden für Jahre, in denen die Förde...

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