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BFH 04.06.2003 VII B 138/01, NWB 44/2003 S. 337

Strafverfahrensrecht | Akteneinsicht in das Fallheft der Steufa

Der Anspruch auf Akteneinsicht im steuerstrafrechtlichen Ermittlungsverfahren umfasst grundsätzlich die vollständigen Akten, die dem Gericht vorliegen oder im Falle der Anklageerhebung von der StA dem Gericht vorzulegen wären, also diejenigen Ermittlungsakten, die für das Urteil oder das Verfahren von Bedeutung sind. Da das Recht auf Akteneinsicht als besondere Ausprägung des rechtlichen Gehörs insoweit aber nur den Tatsachenstoff erfasst, auf den sich die Hauptverhandlung oder Entscheidung erstreckt, besteht kein weitergehender Anspruch i. S. des § 147 StPO auf Bildung eines Aktenbestands, der dem Beschuldigten Zugang zu dem Gericht bzw. den jeweiligen Entscheidungsträgern nicht bekannten Tatsachen ermöglichen müsste. Es ist daher zunächst Sache der StA bzw. der Bußgeld- und Strafsachenstelle, darü...

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