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FG Münster Urteil v. - 9 K 2134/00 K, F EFG 2004 S. 921

Gesetze: KStG § 17 S 2, KStG § 17 S 2 Nr 2, AktG § 301, AktG § 302, KStG § 17

Wesentliche Beteiligung:

Anschaffungskosten

Leitsatz

Bei Ansprüchen, die sich aus einem Ergebnisabführungsvertrag i.V.m. § 17 KStG, §§ 301, 302 AktG ergeben, handelt es sich nicht um verdeckte Einlagen sondern eine Vorleistung auf die Verlustausgleichsverpflichtung.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 921
EFG 2004 S. 921 Nr. 12
XAAAB-21198

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FG Münster, Urteil v. 12.03.2004 - 9 K 2134/00 K, F

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