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FG Münster Urteil v. - 3 K 7778/98 EW EFG 2004 S. 967

Gesetze: BewG § 145 Abs 3, BewG § 146, BewG § 145

Bewertungsrecht:

Verfassungsmäßigkeit der Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke nach § 146 BewG

Leitsatz

Die Regelungen des pauschalierten Verfahrens zur Bedarfsbewertung bebauter Grundstücke nach § 146 BewG begegnen keinen verfassungsrechtlichen Bedenken. Durch die Regelungen zum Mindestwert gemäß § 146 Abs. 6 i.V.m. § 145 Abs. 3 BewG und die Wertbegrenzung auf den nachgewiesenen Verkehrswert nach § 146 Abs. 7 BewG ist ein sachgerechter und nicht willkürlicher Wertansatz gewährleistet. Der Umstand, dass der ermittelte Bedarfswert regelmäßig unter dem Verkehrswert des § 9 BewG liegt, wurde vom Gesetzgeber aufgrund der eingeschränkten Dispositionsfähigkeit über Grundvermögen bewusst in Kauf genommen.

Fundstelle(n):
DStRE 2004 S. 1156 Nr. 19
EFG 2004 S. 967
EFG 2004 S. 967 Nr. 13
JAAAB-21194

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FG Münster, Urteil v. 07.06.2001 - 3 K 7778/98 EW

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