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FG Köln Urteil v. - 2 K 4388/03 EFG 2004 S. 1053

Gesetze: EStG § 50a Abs 4, EStG § 50a Abs 5, EStG § 50d, EStG § 50d Abs 1, EStG § 50d Abs 1 S 1, EStG § 50d Abs 1 S 2, AO § 37, AO § 37 Abs 2, FVG § 5, FVG § 5 Abs 1, FVG § 5 Abs 1 Nr 2, EStG § 50a

Einkommensteuer:

Zum Wahlrecht des Vergütungsgläubigers bei zu Unrecht einbehaltener Quellensteuer

Leitsatz

1) Bei materiell zu Unrecht einbehaltener Abzugssteuer hat der Vergütungsgläubiger ein Wahlrecht, wie er hiergegen vorgehen möchte: entweder mit dem Einspruch gegen die Steueranmeldung des Vergütungsschuldners oder mit dem Freistellung- und Erstattungsverfahren beim Bundesamt für Finanzen.

2) Mit der Erteilung des Freistellungs- und Erstattungsbescheides ist der Rechtsgrund für die vom Vergütungsschuldner für den Vergütungsgläubiger einbehaltene und abgeführte Quellensteuer entfallen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1053
EFG 2004 S. 1053 Nr. 14
ZAAAB-21193

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FG Köln, Urteil v. 26.02.2004 - 2 K 4388/03

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