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FG des Landes Brandenburg Urteil v. - 1 K 2949/02 EFG 2004 S. 1003

Gesetze: UStG 1999 § 1 Abs. 1 Nr. 1, InsO § 171 Abs. 1, InsO § 171 Abs. 2, InsO § 165

Umsatzsteuer 2000

Verwertungskostenpauschale des Insolvenzverwalters und Erlösbeteiligung der Masse unterliegen der Umsatzsteuer

Leistungsaustausch

Leitsatz

1. Mit der Verwertung anstelle der Übergabe beweglicher Gegenstände erbringt der Insolvenzverwalter eine sonstige Leistung an den absonderungsberechtigten Gläubiger. Die Möglichkeit einer besseren Verwertung ist ein verkehrsfähiges Wirtschaftsgut. Umsatzsteuerliche Gegenleistung ist die Verwertungspauschale.

2. Ebenso verhält es sich mit einer als Gegenleistung für die maklerähnliche Tätigkeit des Verwalters im Rahmen der anstelle der Zwangsversteigerung erfolgten freihändigen Veräußerung eines Grundstücks geflossenen Beteiligung der Masse am Verwertungserlös.

3. Der Verwalter erbringt seine Verwertungshandlungen, zu denen er verpflichtet ist oder sich verpflichtet hat, final auch, um die gesetzlichen oder vertraglichen Pauschalen zu erhalten. Der Gläubiger bezahlt diese Vergütungen, um in den Genuss der günstigen Verwertungserlöse zu gelangen.

Fundstelle(n):
EFG 2004 S. 1003
EFG 2004 S. 1003 Nr. 13
OAAAB-21188

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FG des Landes Brandenburg, Urteil v. 16.03.2004 - 1 K 2949/02

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