Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
BVerwG 29.04.2004 2 C 21.03, NWB 20/2004 S. 158

Beamtenrecht | Aussetzung der Altersteilzeit in Schleswig-Holstein

Altersteilzeit kann nach Landesrecht nur gewährt werden, wenn dringende dienstliche Belange nicht entgegenstehen. Gestattet es die angespannte Haushaltslage eines Landes nicht, die durch Altersteilzeit frei werdenden Beamtenstellen nachzubesetzen, erfordert demgegenüber aber der Dienstbetrieb im Bereich der jeweiligen Landesverwaltung, die Stellen fortlaufend zu besetzen, so stellt dies einen dringenden dienstlichen Belang dar, der die Gewährung von Altersteilzeit ausschließt ( und 22/03).

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen