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EuGH 30.04.2004 Rs. C-17/01, Walter Sudholz, NWB 20/2004 S. 155

Umsatzsteuer | keine rückwirkende Beschränkung des Vorsteuerabzugs bei gemischt genutzten Betriebs-Pkw

Durch das StEntlG 1999/2000/2002 war ab dem nur noch 50 v. H. der bei einer Anschaffung eines auch privat genutzten Fahrzeugs anfallenden Vorsteuer abzugsfähig (§ 15 Abs. 1b UStG). In der Finanz-Rspr. ist die Rechtmäßigkeit der Vorsteuerabzugsbeschränkung bei gemischt genutzten Unternehmensfahrzeugen gem. § 15 Abs. 1b UStG vor allem im Hinblick auf die Vereinbarkeit mit europäischem Gemeinschaftsrecht in Zweifel gezogen worden. Der (BFH/NV 2001 S. 405) dem EuGH die Frage vorgelegt, ob die Abzugsbeschränkung mit EU-Recht vereinbar ist. Der EuGH hat nun mit Urt. v. - Rs. C-17/01, Walter Sudholz, wie folgt entschieden: (1) Die Prüfung des Verfahrens, das zum Erlass der Entscheidung 2000/186/EG des Rates v. zur Ermächtigung der Bundesrepublik Deutschland, von den Art. 6 und 17 der 6. EG-Richtlinie abweichende Regelungen anzuwende...

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