1. Überlässt eine
ungeteilte Erbengemeinschaft als Eigentümerin eines gemischt-genutzten
Gebäudes einem Miterben gewerbliche Räume unentgeltlich zur Nutzung,
bezieht sie Bauleistungen für das gesamte Gebäude und berechnet sie
diese Kosten ohne Aufschlag, aber unter Ausweis von Umsatzsteuer dem Miterben
anteilig für die gewerblich genutzten Räumlichkeiten weiter, so steht
ihr für diesbezügliche Bauleistungen kein Vorsteuerabzug zu, und sie
schuldet die dem Miterben in Rechnung geschuldete Umsatzsteuer nach
§ 14 Abs. 3 UStG.
2. Sollte die nicht bewiesene
Behauptung zutreffen, sie habe eine Besorgungsleistung an den Miterben
erbracht, so wäre diese jedenfalls unentgeltlich erbracht worden, und die
Erbengemeinschaft würde die Steuer nach
§ 14 Abs. 2 UStG
schulden.
Fundstelle(n): YAAAB-20875
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Sächsisches FG, Beschluss v. 04.12.2000 - 7 V 1897/99
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